AGB's

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fahrzeugvermietung in der Schweiz

Wynentaler Fahrzeugvermietung (Top-Hardware KLG)
Standort: Kirchenfeldstrasse 14, 5722 Gränichen, Schweiz
Inhaber und Betreiber: Top-Hardware KLG, Kirchenfeldstrasse 14, 5722 Gränichen


1. Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet dem Mieter das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug zu den nachfolgenden Bedingungen.


2. Mietdauer und Rückgabe

  • Mietbeginn und -ende: Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Reduktion des Mietpreises.
  • Verlängerung: Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Verlängerung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Rückgabe: Das Fahrzeug ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in sauberem Zustand und mit vollem Tank zurückzugeben. Andernfalls wird eine Reinigungs- und Betankungsgebühr erhoben.
  • Verspätete Rückgabe: Bei verspäteter Rückgabe werden pro angefangene Stunde 20 % des Tagesmietpreises berechnet, mindestens jedoch eine Tagesmiete.

3. Mieter

  • Führerschein: Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Klasse sein. Der Vermieter muss eine Kopie des Führerscheins einfordern.
  • Alter: Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für bestimmte Fahrzeugklassen kann ein höheres Mindestalter gelten.
  • Identifikation: Bei Vertragsabschluss ist ein gültiger Ausweis vorzulegen.

4. Fahrzeugübergabe und -rückgabe

  • Übergabe: Der Zustand des Fahrzeugs wird vor der Übergabe gemeinsam geprüft. Mängel sind schriftlich festzuhalten.
  • Rückgabe: Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug erneut inspiziert. Neu entstandene Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

5. Versicherung

  • Haftpflichtversicherung: Das Fahrzeug ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.
  • Selbstbeteiligung: Der Mieter trägt eine Selbstbeteiligung von CHF 2’000.- pro Schadenfall bei Haftpflicht- und Vollkaskoschäden.
  • Schlüsselverlust: Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels werden CHF 1’000.- sowie allfällige Umtriebskosten berechnet.
  • Ausschluss der Versicherung: Die Versicherung deckt keine Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Fahrten ohne gültigen Führerausweis oder unerlaubte Nutzung entstehen. In diesen Fällen haftet der Mieter vollumfänglich.

6. Haftung des Mieters

  • Schadenersatz: Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
  • Bussgelder: Bussgelder und Gebühren, die während der Mietdauer entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Der Vermieter kann eine Bearbeitungsgebühr erheben.
  • Verlust von Dokumenten: Bei Verlust von Fahrzeugpapieren oder Schildern werden alle Wiederbeschaffungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr berechnet.

7. Nutzung des Fahrzeugs

  • Zweckbestimmung: Das Fahrzeug darf nur für private und gewerbliche Zwecke sowie ausschliesslich in der Schweiz genutzt werden. Eine Nutzung im Ausland ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
  • Fahrer: Nur die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen das Fahrzeug lenken.
  • Pflegepflicht: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und auftretende Störungen unverzüglich zu melden.

8. Zahlungsbedingungen

  • Mietpreis: Der Mietpreis setzt sich aus Grundpreis, Kilometerpauschale (falls zutreffend) und etwaigen Zusatzkosten zusammen.
  • Zahlungsweise: Die Zahlung ist vor Mietbeginn per Kreditkarte, Twint oder in bar zu leisten.
  • Kaution: Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei Fahrzeugrückgabe und nach Prüfung auf offene Forderungen zurückgezahlt wird.

9. Stornierung

  • Stornierung: Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Danach werden 50 % des Mietpreises als Stornogebühr erhoben.
  • Nichterscheinen: Erscheint der Mieter nicht, wird der volle Mietpreis fällig.

10. Vertragsbeendigung

  • Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Tagen gekündigt werden.
  • Ausserordentliche Kündigung: Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstösst oder mit Zahlungen in Verzug gerät.

11. Datenschutz

Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters ausschliesslich zur Vertragsabwicklung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters in 5722 Gränichen.

13. Schlussbestimmungen

  • Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.